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Inhalt
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Geltung
der Bedingungen
Angebot und Vertragsabschluß
Preise
Zahlungsbedingungen
Lieferungen
Abnahme
Eigentumsvorbehalt
Gewährleistung
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Geltung der Bedingungen
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Nachfolgende Geschäftsbedingungen
gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit
Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.
Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird
ausdrücklich widersprochen. |
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Angebot und
Vertragsabschluß
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Die Angebote des Verkäufers
sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten. |
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Zeichnungen, Abbildungen,
Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders
vereinbart, unverbindlich |
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Für unsere
Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der
schriftliche Auftrag maßgebend. |
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Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. |
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Preise |
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Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich
ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des
Kaufgegenstandes. |
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Vereinbarte
Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß
verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu
Lasten des Käufers. |
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Preiserhöhungen nach
Vertragsschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen,
Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer
weitergegeben werden. |
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Zahlungsbedingungen
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Der Kaufpreis, die Preise
für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe
des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine
andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine
Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
entgegenzunehmen. |
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Die Firma WaClip behält
sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das
Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar- bzw.
Euroschecknachname oder Barzahlung zu versenden bzw. zur
Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge
geschlossen sind. Der WaClip steht das Recht zu, einen in
Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung
auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
abgeschlossen worden sind. |
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Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle
(Bankkonto) der Firma WaClip endgültig gutgeschrieben wurde.
Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. |
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Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung
einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die
Firma WaClip zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne
besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen
werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen
der WaClip gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag
fällig. |
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Gegen die Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf die Ansprüche
aus dem Kaufvertrag beruht. |
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Lieferungen
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Liefertermine und
Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei
per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die
Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf
Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen
werden. |
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Die Transportgefahr trägt
der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen.
Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen
Lieferverpflichtungen genügt. |
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Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen
kann der Verkäufer die Annahme verweigern. |
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Der Verkäufer ist zu
Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. |
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Bei Überschreitung von
Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier
Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer
vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen. |
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Höhere Gewalt, Aufruhr,
Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen
verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich
weiterer vier Wochen. |
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WaClip liefert nach üblichem
technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der
gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund
von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben
WaClip vorbehalten. |
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Abnahme
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Der Käufer hat die
Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten
Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. |
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Bleibt der Käufer mit der
Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann
der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen
mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme
ablehne. |
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Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung
einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme
ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch
innerhalb der Nachfrist die Zahlung des Kaufpreises nicht
imstande ist. |
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Verlangt der Verkäufer
Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei
Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers. |
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Eigentumsvorbehalt
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Der Kaufgegenstand bleibt
bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von
Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger
Leistungen nachträglich erwirbt. |
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Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldoforderung. |
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Kommt der Käufer in
Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer dem
Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach
schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter
Anrechnung des Verwertungerlöses auf den Kaufpreis durch
freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. |
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Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mir vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder
anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende
Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung
zulässig. |
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Gewährleistung
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Bei Mängeln und Fehlern
der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren,
hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens
zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit
des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung
geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. |
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Der Käufer muß der Firma
WaClip etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens
binnen einer Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich
mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma WaClip frei
von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten
und Fristen bleiben davon unbeendet. |
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Bei ungerechtfertigten
Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers
oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer
vor
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